Algenverhütung mit Klareffekt
Anwendungsbereich:
Desalgin verhindert Algenwachstum im Schwimmbad, hilft Trübstoffe zu entfernen und macht das Schwim...
Algenverhütung mit Klareffekt
Anwendungsbereich:
Desalgin verhindert Algenwachstum im Schwimmbad, hilft Trübstoffe zu entfernen und macht das Schwimmbadwasser klar. Es enthält kein Chlor.
Vorteile:
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Langanhaltend wirksam
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Schaumarm
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Wirtschaftlich in der Anwendung durch hohen Wirkstoffgehalt
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pH-neutral
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Chlor- und schwermetallfrei, daher für alle Beckenarten geeignet
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In der Anwendungskonzentration vollkommen hautverträglich
Produktbeschreibung:
Flüssiges Algizidkonzentrat mit Klareffekt.
Inhaltsstoffe:
100 g des Produktes enthalten 22 g Benzalkoniumchlorid und polymeres Flockungshilfsmittel.
Anwendungsempfehlung:
Zur besseren Durchmischung am besten in der Nähe des Zulaufs zugeben.
Becken-Vorbehandlung:
Boden und Wände zur Desinfektion und Bildung einer Schutzschicht mit einer Lösung aus 200 ml Desalgin pro 10 L Wasser einstreichen und antrocknen lassen.
Erstzugabe:
Pro 10 m³ Wasser 150 ml Desalgin zusetzen.
Nachdosierung:
Wöchentlich pro 10 m³ Wasser 30 ml (Hallenbad) bzw. 50 ml (Freibecken) zugeben.
Veralgtes Schwimmbad:
Pro 10 m³ Wasser 250 ml Desalgin und 10 Chloriklar-Tabletten bzw. 200 g Chlorifix-Mikrokugeln zugeben.
Wichtige Hinweise:
Bei stärkerem Badebetrieb, Gewitterregen, höheren Temperaturen oder Entstehen von glitschigen Belägen im Becken sind häufigere oder erhöhte Zugaben bis zur doppelten Menge erforderlich. Mit Desalgin behandeltes Wasser nicht ohne Rücksprache mit dem Hersteller in Fischgewässer ablassen. Desalgin nicht bei der Aktivsauerstoffmethode (DuoTab / Soft & Easy) verwenden. Hier ist eine Komponente zur Algenverhütung bereits enthalten.
Tipp:
Bei stark veralgten Schwimmbecken (ab 20 m³) empfehlen wir zur Stoßchlorung die praktischen Dosierbeutel mit Chlorifix Compact (Inhalt 400 g).
Biozide sicher verwenden.
Nach EG-Richtlinien GefStoffV. Produkt sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen.
Einstufung nach EG-Richtlinie:
gesundheitsschädlich